Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder - davon profitieren Eltern, Kinder und die Gesellschaft. Für Kinder ab drei Jahren gibt es schon länger einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Ab 1. August 2013 gilt der Rechtsanspruch für alle ein- und zweijährigen Kinder.
Er kann durch einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege erfüllt werden. Gemeinsames Ziel von Bund, Ländern und Kommunen ist ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder in den ersten drei Lebensjahren.
Eltern, die ihre Kleinkinder selbst oder mit privater Unterstützung betreuen, erhalten ab 1. August 2013 Betreuungsgeld. Damit schafft die Bundesregierung echte Wahlfreiheit. Sie will Eltern dabei unterstützen, ihre Kinder so großzuziehen, wie sie es für richtig halten.
Die neue Leistung erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde. Voraussetzung ist: Sie nehmen für ihr Kind keinen öffentlich geförderten Betreuungsplatz in Anspruch.