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14.04.2014 | Stadt Oldenburg
Diskotheken bleiben Ostern geschlossen
 

 

Mit Blick auf die nahenden Feiertage weist das Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Oldenburg darauf hin, dass öffentliche Tanzveranstaltungen von Gründonnerstag (17. April 2014), 5 Uhr, bis Ostersamstag (19. April 2014), 24 Uhr, nach dem Niedersächsischen Feiertagsgesetz verboten sind. Dazu zählen vor allem Diskotheken, aber auch alle anderen Gaststätten und Kneipen, deren Angebote über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. So zum Beispiel gilt diese Regelung auch für Lokale mit kleiner Tanzfläche oder Musik, die von einem DJ abgespielt wird.

Es werden stichprobenartige Überprüfungen durchgeführt. Verstöße gegen die Bestimmungen des Niedersächsischen Feiertagsgesetzes können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.

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