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06.10.2014 | Stadt Oldenburg
Oberbürgermeisterwahl geht in die zweite Runde
 

 

Bei der Wahl zur Oberbürgermeisterin/zum Oberbürgermeister am Sonntag, 28. September 2014, hat keiner der Kandidaten die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinen können. Daher findet nun am Sonntag, 12. Oktober, eine Stichwahl zwischen Jürgen Krogmann (SPD) und Christoph Baak (CDU) statt. Beide hatten bei der Wahl am 28. September die meisten Stimmen auf sich vereinen können.

Wählen gehen!
Stadtwahlleiterin Silke Meyn ruft vor dem Hintergrund der verhaltenen Wahlbeteiligung noch einmal alle wahlberechtigten Oldenburgerinnen und Oldenburger zur Teilnahme an der Stichwahl zum Oberbürgermeister auf.

Briefwahlunterlagen
Wer für den zweiten Wahlgang Briefwahlunterlagen beantragen möchte, kann dies direkt im Wahlbüro erledigen. Das Wahlbüro am Pferdemarkt 14 ist weiterhin zu den allgemeinen Öffnungszeiten erreichbar:

  • montags bis mittwochs von 8 bis 15.30 Uhr
  • donnerstags von 8 bis 18 Uhr
  • Freitag, 10. Oktober, von 8 bis 13 Uhr

Dort werden erneut Briefwahlunterlagen ausgegeben und der Wahlsonntag vorbereitet. Über 7.500 Briefwahlunterlagen, die bereits im Vorfeld für den Fall der Stichwahl beantragt worden waren, gehen bis zum Wochenende in den Versand.

Bisherige Wahlbenachrichtigungskarten behalten Gültigkeit
Die Stimmenabgabe am Wahlsonntag, 12. Oktober, erfolgt wieder in den bereits bekannten Wahllokalen. Neue Wahlbenachrichtigungskarten werden nicht versandt, die bisherigen behalten ihre Gültigkeit. Wer seine Karte nicht mehr hat, kann unter Vorlage des Personalausweises beziehungsweise Reisepasses wählen gehen. Darauf weist die Stadtwahlleitung hin. Lediglich die Personen, die erst zur Stichwahl wahlberechtigt sind, bekommen eine Wahlbenachrichtigungskarte zugesandt.

Wähler, die mit der Wahlbenachrichtigungskarte nur zur Wahl am 28. September 2014 Briefwahlunterlagen beantragt hatten, haben mit diesen Unterlagen zudem eine neue Wahlbenachrichtigung in Briefform erhalten, die für den zweiten Wahlgang genutzt werden kann.

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