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05.08.2011 | Bundesregierung
Online - Portal Lebensmittelklarheit
 


 

In den vergangenen Tagen wurden mehrere Maßnahmen beschlossen oder umgesetzt, die dazu beitragen, den Verbraucherschutz vor allem bei Lebensmitteln zu verbessern. Die Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG), das Internetportal  "Lebensmittelklarheit" und neue EU-Vorschriften zur Kennzeichnung auf Verpackungen, bringen deutlich mehr Transparenz "auf den Teller".
 

 

 

 

Infos von Lebensmitteln bis zu Heimwerkerprodukte

 
Schneller, billiger und einfacher sollen Verbraucher künftig noch mehr Informationen erhalten. So sieht es die vom Bundeskabinett am 20. Juli 2011 beschlossene Novelle des Verbraucherinformationsgesetzes vor.
 
Künftig können Verbraucher außer Informationen zu Lebensmitteln und Kosmetika Auskunft über Spielzeug, Haushaltsgeräte und andere technische Produkte wie Möbel und Heimwerkerartikel einholen.
 
Die Rechte der beteiligten Wirtschaftsunternehmen bleiben gewahrt. Gestrafft und effizienter ausgestaltet hat die Bundesregierung jedoch die Anhörungsverfahren und die Regelungen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Damit können interessierte Bürger und Bürgerinnen schneller und umfassender Antworten zu ihren Anfragen erhalten.
 
Bürgerinnen und Bürger können ihre Anfragen einfacher stellen. Sie können sich formlos per E-Mail oder telefonisch an die Behörde wenden. Die Antwort auf einfache Anfragen ist in Zukunft bundesweit einheitlich kostenfrei.
 
Neu ist die Informationspflicht der Behörden. Aus dem Dioxin-Futtermittel-Skandal zieht die Bundesregierung Konsequenzen: Wenn Hersteller von vorgeschriebenen Höchstmengen an Schadstoffen erheblich abweichen oder gar täuschen, gibt es eine Pflicht der Behörden, das zu veröffentlichen. Das erhöht die Transparenz und ermöglicht schnelleres Handeln im Krisenfall. Damit setzt die Bundesregierung auch eine der Maßnahmen um, die im Aktionsplan "Verbraucherschutz in der Futtermittelkette" vorgesehen waren.
 

Wissen, was drin ist – Lebensmittelklarheit im Netz

 
Wer kennt nicht die Situation: Man steht im Supermarkt vor dem Müsliregal. Auf den Kartons der Frühstücksflocken sind leckere Kirschen zu sehen. Sofort geht jeder davon aus, dass sich tatsächlich Kirschen in der Mischung befinden. Doch das muss nicht immer so sein. Manchmal sind gar keine Kirschen, sondern andere Beeren mit Kirscharoma enthalten.
Um Käufer anzulocken, geben Unternehmen ungenaue oder falsche Sachverhalte zum Inhalt auf den Verpackungen an. Erst in der kleingedruckten Zutatenliste eines Lebensmittels kann der mögliche Käufer feststellen, was tatsächlich drin ist.
 
Die Verbraucherzentrale Bundesverband und das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz haben deshalb am 20. Juli 2011 das Online-Portal "Lebensmittelklarheit" eröffnet. Auf dieser Internetseite ist es nun möglich, sich über die Kennzeichnungsvorschriften für Lebensmittel zu informieren und Täuschungen offen zu legen. Bundesministerin Ilse Aigner begrüßt das Online-Portal des Verbraucherzentrale Bundesverbandes. Es schaffe ein Forum für einen "Dialog zwischen Verbraucher und Wirtschaft."
 

EU will klare Kennzeichnung

 
EU-weit sind Verbraucherinnen und Verbraucher häufig verunsichert, wenn sie Lebensmittel einkaufen. Nicht immer wird deutlich, was die jeweiligen Produkte beinhalten, wie sie zusammengesetzt sind. Eine neue EU-Verordnung sieht deshalb vor, hier für mehr Sicherheit zu sorgen.
 
Laut Verordnung müssen auf allen Verpackungen bald gut sichtbare Angaben zu den Inhaltsstoffen des jeweiligen Produktes stehen. Viele Hersteller tun es bereits freiwillig, doch nun wird es Pflicht. Eine übersichtliche Tabelle soll die Verbraucher über Kaloriengehalt und den Anteil bestimmter Inhaltsstoffe (Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz) informieren. Um die Produkte besser vergleichen zu können, beziehen sich die Angaben auf den Verpackungen immer auf eine Menge von 100 Gramm oder 100 Milliliter.
  • "Analogkäse" und "Klebefleisch": Falls die Lebensmittel Ersatzstoffe enthalten, sind Erzeuger fortan verpflichtet, dies auf der Vorderseite der Verpackung genau anzugeben. Das gilt für Wurst oder Fisch, wenn das Produkt aus zusammengeklebten Fleisch- oder Fischstückchen besteht, sowie für Analogkäse. Bundesministerin Ilse Aigner begrüßte diese neue Regelung: "Eine europaweit verbindliche und für alle Verbraucher verständliche Kennzeichnung von Schinken- und Käse-Imitaten ist dringend notwendig. Es ist ein wichtiger Schritt zum Schutz der Verbraucher vor Täuschung".
  • Mindestschriftgröße: Zu groß können die neu beschlossenen Kennzeichnungen nicht sein, zu klein schon. Um zu verhindern, dass Unternehmen die Hinweise auf Inhaltsstoffe und Produktionsdaten zu unleserlich auf ihren Produktverpackungen anbringen, gibt die EU nun eine Mindestschriftgröße von 1,2 Millimetern vor.
  • Mehr Informationen für Allergiker: Hinweise auf allergieauslösende Lebensmittel wie Nüsse oder Milch gibt es bereits auf vielen Verpackungen. Die Hersteller haben nun die Pflicht, die Allergiehinweise noch deutlicher sichtbar zu machen. Sie sollen auf den ersten Blick erkennbar sein. Speisekarten von Restaurants, Kantinen und Imbissbuden müssen auf Allergene in Gerichten hinweisen.
 
Sobald der Rat der Europäischen Union der neuen Richtline zugestimmt hat, wird sie im Europäischen Amtsblatt veröffentlicht. Danach haben die Hersteller drei, bei den Nährwertangaben sogar fünf Jahre Zeit, die neuen Regeln umzusetzen.

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