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11.12.2011 | Bundesregierung
Rentenbeitrag sinkt 2012
 

 


Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung sinkt ab 1. Januar 2012 von 19,9 auf 19,6 Prozent. Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet dies, dass sie im kommenden Jahr niedrigere Beiträge für die Rentenversicherung zahlen. Für Arbeitnehmer steigt das verfügbare Einkommen, bei den Arbeitgebern sinken die Arbeitskosten.
 
Durch die gute wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland in 2010 waren die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung entsprechend hoch. Deshalb wird die Nachhaltigkeitsrücklage der Rentenversicherung, also die Reserve, Ende 2011 voraussichtlich das 1,4-fache der Monatsausgaben für die Rentenzahlung entsprechen.
 

Beitragssatzsenkung bei dem 1,5-fachen der Monatsausgaben

 
Überschreitet die Nachhaltigkeitsrücklage jedoch das 1,5-fache der Monatsausgaben, muss der Beitragssatz gesenkt werden. Das wird 2012 der Fall sein.

In die Nachhaltigkeitsrücklage werden die Überschüsse der Einnahmen (aus den Versichertenbeiträgen) nach Abzug der Ausgaben (Rentenzahlungen) zugeführt.
 
Ein Arbeitnehmer mit 2.000 Euro Bruttoverdienst zahlt monatlich künftig drei Euro weniger Rentenbeitrag. Auf das Jahr gerechnet spart er 36 Euro. Bei einem Bruttoverdienst von 3.000 Euro beträgt die monatliche Ersparnis 4,50 Euro, jährlich 54 Euro.
 
Für Einkommen oberhalb der in 2012 geltenden Beitragsbemessungsgrenze in Höhe von 5.600 Euro (westliche Bundesländer) ist allerdings mit einer leichten Mehrbelastung zu rechnen.

 

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