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30.07.2012 | Stadt Oldenburg
Aktive und passive Maßnahmen kombinierbar
 

Durch einen Brief an die Stadt Oldenburg hat die DB Netz AG am Montag, 30. Juli, klargestellt, dass sie an denVereinbarungen mit der Stadt Oldenburg uneingeschränkt festhält. Für alle an der Ausbaustrecke lärmbetroffenen Bahnanlieger wird demnach passiver Schallschutz gewährt, der zusammen mit den noch ausstehenden Maßnahmen des aktiven Lärmschutzes (vor allem durch Lärmschutzwände) die Einhaltung der Lärmvorsorgewerte sicherstellt. Dies hat die Bahn nochmals ausdrücklich versichert.

 

Stadt begrüßt sofortiges Dementi der Bahn
Oberbürgermeister Gerd Schwandner zeigt sich erfreut über diese Klarstellungen der Bahn. Nach den gesetzlichen Regelungen, die auch Grundlage des Bahnvergleichs sind und auch für einen Ausbau der Bestandsstrecke im Stadtgebiet Oldenburg maßgeblich wären, werden die Maßnahmen des aktiven und passiven Schallschutzes in Kombination durchgeführt: „Es gibt also kein Entweder Oder“, so Schwandner. Vielmehr sei nach Möglichkeit umfassender aktiver Lärmschutz vor allem durch Schallschutzwände zu gewähren. Und soweit dieser nicht ausreiche, würde ein passiver Schallschutz an den Gebäuden vor allem durch Lärmschutzfenster erreicht.

Die Abwägung zwischen den aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen erfolgt nach dem Modell eines „goldenen Schnitts“, bei dem die jeweiligen Lärmbetroffenheiten aber auch städtebauliche und wirtschaftliche Gründe in die Entscheidung eingehen. Soweit die Maßnahmen des aktiven Schallschutzes nicht ausreichen, sind nach den gesetzlichen Vorgaben zwingend passive Schallschutzmaßnahmen ergänzend vorzusehen. „Wir sind zuversichtlich, dass wir auf dieser gesetzlichen und vertraglich vereinbarten Grundlage durch den vereinbarten vorgezogenen passiven Lärmschutz einen sachgerechten Interessenausgleich zum Vorteil der Bahnanlieger erreichen“, sagt Bernd Müller, Leiter des Amtes für Verkehr und Straßenbau.

Müller weiter: „Zunächst werden wir in den bereits unmittelbar bevorstehenden Verhandlungen mit der Bahn ein Konzept für die Maßnahmen des aktiven Schallschutzes entwickeln und für die Beschlussfassung in den politischen Gremien vorbereiten. Im Anschluss daran werden die passiven Schallschutzmaßnahmen auf der Grundlage der gesetzlichen Regelungen ermittelt und in Abstimmung mit den betroffenen Grundstückseigentümern durchgeführt. Die Öffentlichkeit wird hierüber rechtzeitig informiert und so sichergestellt, dass deren Belange in geeigneter Weise in das Verfahren eingebracht werden.“

Hintergrund:
In der Ausgabe vom 30. Juli 2012 der „Nordwest-Zeitung“ hatte ein Bahnsprecher sich dahingehend zitieren lassen, dass die Bahn entlang der Strecke von Oldenburgs Stadtnorden bis zum Hauptbahnhof keinen passiven Lärmschutz etwa in Form von Schallschutzfenstern installieren würde, wo Schallschutzwände gezogen werden würden. Diese Aussage korrigierte die DB Netz AG noch am Mittag des gleichen Tages.

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