Frauen Union der Stadt Oldenburg

Steuerentlastungen schon in diesem Jahr

 

 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren schon im Dezember 2011 von einem höheren Arbeitnehmerpauschbetrag: Er steigt von 920 auf 1.000 Euro. Arbeitgeber berücksichtigen dann den Entlastungsbetrag für das ganze Jahr im Rahmen des Lohnsteuerabzugs.
 
Neben dieser finanziellen Entlastung um rund 330 Millionen Euro müssen die Steuerpflichtigen künftig auch weniger Belege sammeln.
 
Das Bundeskabinett hat Anfang Februar einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit den von der Koalition vereinbarten Steuervereinfachungen beschlossen.
 

 

 

 

 
 
 

Teil eines großen Projekts

 
Die Regelungen des Maßnahmenpakets zur Steuervereinfachung entlasten Bürgerinnen und Bürger jährlich um rund 590 Millionen Euro. Außerdem verringert das Paket den Erklärungs- und Prüfungsaufwand im Besteuerungsverfahren für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Steuerverwaltung.
 
So sparen Unternehmen künftig rund vier Milliarden Euro pro Jahr durch den Abbau von Steuerbürokratie. Und jeder Steuerpflichtige spart neben Geld in Zukunft auch Mühe und Ärger: durch weniger schriftliche Belege etwa, oder durch höhere Pauschalen.
 
Für Wirtschaftsminister Brüderle und Finanzminister Schäuble ist das ein klarer Schritt in Richtung Steuervereinfachung und finanzieller Entlastung der Steuerzahler.
 
Das Kabinett setzt damit ein Paket ein, das der Koalitionsausschuss am 9. Dezember 2010 beschlossen hat. Vollständig in Kraft treten soll es spätestens zum 1. Januar 2012.
 

Die wichtigsten Maßnahmen

  • Bereits ab 2011 steigt der Arbeitnehmerpauschbetrag von derzeit 920 Euro auf 1.000 Euro. Das Sammeln von Belegen wird für rund 550.000 weitere Steuerpflichtige entbehrlich. Zugleich gibt es eine deutliche finanzielle Entlastung der Arbeitnehmer in Höhe von etwa 330 Millionen Euro.
  • Ab 2012 können Eltern Kinderbetreuungskosten einfacher absetzen. Es macht keinen Unterschied mehr, ob die Kosten beruflich oder privat bedingt sind. Mehr Familien mit Kindern können von diesem Steuervorteil profitieren. Damit ist eine Entlastung von 60 Millionen Euro verbunden.
  • Gewährung von Kindergeld und Kinderfreibeträgen: Die jetzigeEinkommensüberprüfung bei volljährigen Kindern entfällt ebenfalls ab dem Jahr 2012. Das baut unnötige Steuerbürokratie ab. Einkommensschwächere Familien können auch bei einem Hinzuverdienst des Kindes von über 8.004 Euro weiterhin Kindergeld beziehen. Dies entlastet Familien mit Kindern um 200 Millionen Euro.
  • Einkommensteuererklärungen: Nicht unternehmerisch tätige Bürger brauchen diese ab 2012 nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abzugeben. Davon profitieren insbesondere Steuerpflichtige, die über die Jahre gleich bleibende oder dem Steuerabzug unterliegende Einkünfte haben. Wer Rückzahlungen erwartet, kann weiterhin jährlich seine Steuererklärung abgeben.
  • Möglichst noch in dieser Legislaturperiode sollen elektronisch vorausgefüllteSteuererklärung das Verfahren vereinfachen. Der Finanzverwaltung vorliegende Daten, trägt diese automatisch in die richtigen Felder der Steuererklärung ein. Ziel ist es, für möglichst alle Phasen im Besteuerungsprozess elektronische Verfahren anzubieten.
 
Darüber hinaus vereinfacht eine Vielzahl von Regelungen die Kommunikation mit den Finanzämtern. Unternehmen werden so einen deutlich geringeren Bürokratieaufwand haben.
 

Kundenfreundlichkeit stärken

 
Das wichtige Thema der Steuervereinfachungen steht auf der Tagesordnung der Bundesregierung ganz oben. Denn: Die Motivation und Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger hängt auch von einem einfachen und gerechten Steuersystem ab.