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02.10.2013, 18:36 Uhr | Bundesregierung
Schlichten statt klagen
Außergerichtliche Streitbeilegung
 

 

 

Mangelhafte Ware, schlechte Arbeit des Handwerkers, der Urlaub hielt nicht, was er versprach: Nicht jeder Streit gehört vor Gericht. Denn Gerichtsprozesse sind oft langwierig, teuer und nervenaufreibend.

Eine Schlichtungsstelle einzuschalten, ist manchmal klüger. Es gibt sie in verschiedenen Branchen, und sie ist für Verbraucherinnen und Verbraucher häufig kostenfrei. Auch immer mehr Unternehmen erkennen die Vorteile einer außergerichtlichen Streitbeilegung: Konflikte werden rasch, unbürokratisch und individuell zwischen den Parteien gelöst – auf Augenhöhe. Das entlastet die ordentlichen Gerichte.

Mediation und Schiedsgerichtsverfahren

Ohne Gericht geht es auch mit Mediation und Schiedsgerichtsverfahren. Per Mediation lösen die Parteien einen Konflikt eigenständig und erreichen damit ein Höchstmaß an Akzeptanz. Beim Schiedsgericht übertragen sie den Streit auf ein privates Gericht. Das hat Vorteile bei Verfahren mit hohem Streitwert und hohen Kosten. Beispielsweise haben viele Wirtschaftsverbände Schiedsgerichte eingerichtet.

Bundesregierung fördert außergerichtliche Streitschlichtung

Sie hat dafür wichtige gesetzliche Rahmenbedingungen und Instrumente geschaffen. Mittlerweile arbeiten unabhängige Streitbeilegungsstellen in vielen Bereichen erfolgreich:

So hilft bei der Nutzung von Flugzeug, Bahn, Bus und Schiff in Streitfällen das neue Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr sowie die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (söp). Bei Ärger etwa mit dem Energieversorger kann man sich an die Schlichtungsstelle Energie wenden. Das neue Mediationsgesetz nimmt neueste Entwicklungen in der Schlichtungskultur auf.

EU-weit Schlichtungsstellen

Als Nächstes wird die Bundesregierung die "EU-Richtlinie über alternative Streitbeilegung" (ADR) umsetzen. Unternehmen und Verbraucher in der EU können dann all ihre Streitigkeiten außergerichtlich beilegen – flächendeckend und grenzüberschreitend. Die "Verordnung über Online-Streitbeilegung" (ODR) fördert darüber hinaus eine europäischen Plattform für Online-Schlichtungsverfahren.

 

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